Ich, Pastor Michael Geisler, bin ordinierter Theologe, seelsorgerlicher Begleiter und psychologischer Berater.
Ich bin Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten und Psychologischer Berater e.V. und lizenzierter EPL-Trainer.
Als Pastor gilt für mich, dass "das Beichtgeheimnis unverbrüchlich zu wahren" ist. Über Angelegenheiten, die der Schweigepflicht unterliegen, darf ich weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben."
Seit mehr als 35 Jahren begleite und berate ich Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Seit längerem auch in freiberuflichem Rahmen.
Meine psychologische bzw. psychosoziale Beratung stellt ein ergänzendes Angebot zu denen des Gesundheitswesens dar. Ich übe keine Psychotherapie aus. Meine Tätigkeit ist nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden.
Einzelberatung
"Einzelstunde": 50 min
Honorar: 100 €
Paarberatung / Eheberatung
"Paarstunde": 60 min
Honorar: 120,00 €
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per Kreditkarte.
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für eine Paartherapie oder Eheberatung.
Die Dauer eines Beratungsprozesses hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Für Hochzeiten, für Kindersegnung / Kindertaufe und anderen Jubiläen (Silberne oder Goldene oder Diamantene Hochzeit) erstelle ich Ihnen gerne ein Angebot. Sprechen Sie mich an.
1.) psychologische Beratung unterliegt nicht der Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. ist eine spätere Verbeamtung nicht gefährdet).
2.) Beratung muß nicht bei Krankenversicherungen angegeben werden, die wiederum Auskunft geben (können/müssen).
3.) keine Eintragungspflicht bei Anträgen auf Lebens-, Unfall- oder privaten Krankenversicherungen.
4.) kurzfristiger Beginn der Beratung.
5.) keine lange Wartezeit auf einen Termin.
6.) individuelle und fachlich kompetente Begleitung und Beratung.
7.) Sie bleiben flexibel hinsichtlich des Stundenumfangs der Beratung und des Rhytmus, ganz nach Ihren Erfordernissen, Möglichkeiten und Vorgaben.
8.) Das Beratungsangebote steht allen, unabhängig von Ihrer religiösen, weltanschaulichen oder konfessionellen Ausrichtung, offen. Ob Sie zu einer Kirche gehör(t)en, ist für mich nicht von Belang.
Beim Erstgespräch geht es darum, Vertrauen als Basis einer Zusammenarbeit aufzubauen, das Anliegen zu erfassen und die Erwartungen abzugleichen. Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise.
Dieses Erstgespräch ist für den weiteren Beratungsverlauf von großer Bedeutung.
Am Ende des Erstgespräches gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Ihnen hat dieses eine Gespräch bereits genug geholfen
oder
- Sie lassen das Gespräch "sacken" und melden sich später
oder
- Wir vereinbaren einen Folgetermin.
Diese drei Optionen gelten nach jedem Gesprächstermin.
Ich weise auf Folgendes hin:
In Anlehnung an die Entscheidung des Amtsgericht Berlin-Neukölln (AG Berlin-Neukölln, Az.: C 179/04) und der Entscheidung vom 23.09.2003 (AZ: 81 C 221/03) des Amtsgerichtes Mainz ist es rechtlich
zulässig, mit dem Patienten einer „Bestellpraxis“ ein Ausfallhonorar für nicht wahrgenommene Termine zu vereinbaren.
Dieser gelte auch für einen telefonisch vereinbarten Erstgesprächstermin. Der Anspruch sei gem. § 615 BGB (Annahmeverzug) begründet.
Ich bitte deshalb mir frühzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) Bescheid zu geben, (Tel.: 0172 684 9001 oder info@siegen-beratung.de) falls vereinbarte Gesprächstermine nicht wahrgenommen werden können. Andernfalls erlaube ich mir 50 % des üblichen Honorars (mind. 50,00 €) in Rechnung zu stellen.